Wir bringen Sie sicher ans Ziel!

Egal welchem Zweck Ihre Anlage dient, wir stehen Ihnen als kompetenter Servicedienstleister zur Seite und sorgen dafür, dass Ihre Aufzugsanlagen das tun, was sie sollen, nämlich Mensch und Material zuverlässig und sicher zu transportieren! 

AUFZÜGE

Für die einen ist die Aufzugsanlage integraler Teil eines betrieblichen Produktionsprozesses, für andere eine Erleichterung oder gar unabdingbare Voraussetzung im täglichen Leben. Wie wichtig und gleichzeitig auch selbstverständlich Aufzugsanlagen im Alltag mittlerweile geworden sind merkt man erst, wenn Sie plötzlich nicht mehr zur Verfügung stehen oder die Benutzung als unangenehm empfunden wird.

Wir begleiten Sie kompetent und zuverlässig während des gesamten Lebenszyklus Ihrer Aufzugsanlage und sorgen gemeinsam mit Ihnen dafür, dass Ihre Anlage Sie nicht im Stich lässt.

Die LIFTEC GmbH bietet Ihnen Aufzugservice aus Meisterhand!
VmA Qualitätssiegel

Wartung/Service

Ihre Waren können nicht mehr transportiert werden? Mitarbeiter und Kunden müssen den beschwerlichen Weg über das nicht ganz so repräsentative Treppenhaus zu Ihnen nehmen? Sie müssen in Ihrem Haus den Wasserkasten bis in das 4. Stockwerk tragen oder Ihre Mieter kommen aufgrund einer körperlichen Beeinträchtigung ohne Aufzug gar nicht mehr aus oder in die Wohnung?

Egal ob Unternehmer, Vermieter oder Hausverwalter, Probleme mit dem Aufzug sorgen immer für Ärger! Um Problemen frühzeitig vorzubeugen ist eine sorgfältige Wartung von Aufzugsanlagen sinnvoll und letztendlich auch kosteneffizient!

Daneben sind Betreiber von Aufzügen grundsätzlich nach der Betriebssicherheitsverordnung dazu verpflichtet ihre Anlagen ordnunsgemäß instand zu halten. Der Aufzug muss während der gesamten Verwendungsdauer den jeweilig geltenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen entsprechen und in einem sicheren Zustand erhalten werden. Notwendige Instandhaltungsmaßnahmen sind dabei unverzüglich durchzuführen. Auch unter dem Gesichtspunkt der Haftungvermeidung (egal ob aufgrund der Betriebssicherheitsverordnung oder der Allgmeinen Verkehrsicherungspflicht) gehört die regelmäßige Wartung der Aufzugsanlage daher zum Pflichtprogramm jedes Betreibers. Übrigens: Die Pflicht zur regelmäßigen Aufzugswartung gilt auch für Mehrzahl der WEG (Wohnungseigentums­gemeinschaften). Wird beispielhaft eine Wohnung fremdvermietet und die Aufzugsanlage damit zu einem wirtschaftlichen Zweck genutzt, dann gelten für die WEG die Grundsätze der Betriebssicherheitsverordung.

Wir warten und prüfen alle am Markt bekannten Aufzugsanlagen und sind so aufgestellt, dass wir auch Aufzugsanlagen der Hersteller OTIS, Schindler, Thyssen und KONE gerne für Sie betreuen.

Wir ermitteln gemeinsam mit Ihnen Ihren individuellen Bedarf und bieten Ihnen die zu Ihnen und Ihrer Anlage passende Wartung an.

Bestandteil unserer Wartung ist natürlich auch die Möglichkeit im Störungsfall unseren 24/7 besetzten Notdienst zu kontaktieren.

 

 

Aufzugsnotruf

Aufgrund der im Jahr 2015 novellierten Betriebssicherheitsverordnung sind alle Betreiber von Aufzugsanlagen verpflichtet mit Ablauf der Übergangsfrist, spätestens ab dem 31.12.2020, ein Fernnotrufsystems als 2-Wege-Kommunikationseinrichtung an Aufzugsanlagen mit Personentransport vorzuhalten.

Ist Ihre Anlage noch nicht mit einem Notrufgerät ausgestattet, begleiten wir Sie von der Installation des Neugeräts bis hin zur Aufschaltung auf einen zertifizierten Notruf-Leitstand.

Verfügen Sie an Ihrer Anlage bereits über ein Notrufsystem sollten Sie schon jetzt berücksichtigen, dass analoge Hauptleitungen bereits von dem Netzbetreiber aufgekündigt werden und in Zukunft nicht mehr zur Verfügung stehen. Wir empfehlen Ihnen Ihr Notrufsystem frühzeitig auf Mobilfunkbetrieb umzustellen, um so am Ende der Übergangsfrist nicht in eine Zwangslage zu geraten. Die passenden Lösungen für die Umstellung auf Mobilfunkbetrieb halten wir für Sie bereit. Sprechen Sie uns einfach an!

Betreiben Sie bereits ein zukunftsfähiges Fernnotrufsystem? Gerne machen wir Ihnen ein Angebot zur Aufschaltung durch uns. Vergleichen kostet Sie nichts!

Aufzug Wartung Service Notruf

ZÜS-Prüfungen

Aufzugsanlagen sind nach Anhang 2 der Betriebssicherheitsverordnung überwachungsbedürftige Anlagen. Der Gesetzgeber hat vorgeschrieben, dass diese zum Schutze aller Nutzer einer wiederkehrenden Prüfung durch eine Zugelassene Überwachungsstelle unterzogen werden müssen! Ohne erstmalige und wiederkehrende Prüfung darf die Aufzugsanlage nicht betrieben werden. Im Schadensfall besteht ein hohes Haftungsrisiko des Betreibers und der Versicherungsschutz ist mindestens gefährdet.

Im Zuge der Hauptprüfung muss die Aufzugsanlage dem Prüfer vorgeführt werden. Der mit der Wartung beauftragte Monteur kennt „seine“ Anlage und kann deren Besonderheiten vermitteln und erklären. Unsere sachkundigen Mitarbeiter begleiten Sie und Ihre Anlage bei den Hauptprüfungen. Natürlich unterziehen wir sowohl die Prüfungsergebnisse der Haupt- als auch der Zwischenprüfungen einer kritischen Kontrolle und leiten daraus Empfehlungen für Sie ab.

Sofern es erforderlich ist, sorgen wir auch für die Bereitstellung der notwendigen Prüfgewichte zum Prüftermin.

Reparatur

Aufzüge unterliegen durch die Vielzahl an Fahrbewegungen einer konstanten Abnutzung. Reparaturen aufgrund Verschleißes oder auch aufgrund eines Mängelberichts des TÜV sind auch durch beste Wartung nicht gänzlich zu vermeiden.

Durch eine gewissenhafte Wartung sorgen wir gemeinsam mit Ihnen dafür, dass Mängel frühzeitig erkannt werden. Der Austausch einzelner Bauteile kann im Rahmen einer vorbeugenden Instandhaltung geplant erfolgen und die Stillstandzeit der Anlage hierdurch reduziert werden.

Egal, ob sich Ihre Anlage bei uns in der Wartung befindet oder nicht, kontaktieren Sie uns und lassen Sie sich ein für Sie unverbindliches Angebot unterbreiten. Wenn es schnell gehen muss, bestellen wir notwendige Ersatzteile im Express-Verfahren.

Modernisierung

Mit der Modernisierung einer Aufzugsanlage wird in der Regel eine umfassende Erneuerung der Aufzugssteuerung oder der Antriebseinheit assoziiert. Oftmals sind es jedoch kleinere Maßnahmen, wie beispielsweise die Optimierung der Türsituation oder der Fahrkorbausstattung, die zu einer sofort wahrnehmbaren Verbesserung Ihrer Anlage führen.

Die Planung einer Modernisierungsmaßnahme ist so individuell wie Ihre Aufzugsanlage und in der Regel von der Art der Nutzung sowie der Frequentierung und dem Benutzerkreis abhängig. Darüber hinaus sind Betreiber von Aufzugsanlagen stetig damit konfrontiert Ihren gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen, um Haftungsgefahren zu vermeiden.

Übrigens: Im Rahmen unserer Planungen berücksichtigen wir vorrangig Qualitätsbauteile ohne Herstellerbindung, um Ihre Anlage so offen für neues und fit für die Zukunft zu halten.

Neuanlagen

Wir liefern und montieren Ihnen neben Personenaufzügen auch jede Art von Lasten- und Güteraufzügen. Darüber hinaus nehmen wir eine stetig wachsende Anforderung zu Privataufzügen im Homelift-Segment wahr. Zudem bieten wir auch jegliche Arten von Kleingüter- und Behindertenaufzügen sowie Hebebühnen an.

Egal, ob Sie einen Seil- oder Hydraulikaufzug oder eine andersartig betriebene Anlage nach Aufzugs- oder Maschinenrichtlinie planen, wir stehen Ihnen gerne beratend zur Verfügung und helfen die für Sie passende und nachhaltige Produktauswahl zu treffen.

Bedenken Sie, dass es einen Grund hat, dass konzernabhängige Betriebe oftmals günstiger anbieten können, als wir es mit frei verfügbaren und damit auch problemlos substituierbaren Produkten können. Niemand, auch kein Weltmarktführer, schenkt Ihnen einen Aufzug ohne in der Folge für Rentabilität zu sorgen.